„Assistierter Suizid. Wie geht es nach dem Urteil des BVG vom Februar 2020 weiter?“ Zwar nicht der gegenwärtige Ratsvorsitzende der EKD, wohl aber einige seiner Vorgänger kamen in den letzten Monaten in der Melanchthon-Akademie zu diesem Thema zu Wort. Ihre Argumentation hat immer die gleiche Struktur. Ihre ethische Beurteilung der Hilfe zum Suizid wird getrübt durch eine unklare ethische Beurteilung des Suizides selbst. Sie geben sich kritisch gegenüber der traditionellen kirchlichen und theologischen Verurteilung des Suizids als „Selbstmord“. Aber bei genauerem Hinsehen ist die kirchliche Verurteilung der Selbsttötung heute nur weniger drastisch. Auch ihre Argumente laufen letztlich auf nichts anderes hinaus als eine moralische Nötigung, den Tod zu empfangen, statt ihn sich zu geben.
Schlagwort: Suizid
Ein Podiumsgespräch am 30. Oktober 2020 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe
Im Februar hat das Bundesverfassungsgerichts entschieden: Beihilfe zum Suizid in Deutschland ist erlaubt, nachdem sie seit 2015 eine Straftat darstellte. Wer sein Leben beenden möchte, hat durch die neue Gesetzeslage das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung.